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   OLG Celle, 25.08.1986 - 5 W 28/86   

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https://dejure.org/1986,12336
OLG Celle, 25.08.1986 - 5 W 28/86 (https://dejure.org/1986,12336)
OLG Celle, Entscheidung vom 25.08.1986 - 5 W 28/86 (https://dejure.org/1986,12336)
OLG Celle, Entscheidung vom 25. August 1986 - 5 W 28/86 (https://dejure.org/1986,12336)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1988, 67
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 06.02.2007 - VI ZR 55/06

    Ersatzfähigkeit von Schockschäden naher Angehöriger bei einem Arbeitsunfall

    Diese rechtfertigen indessen keine ausdehnende Anwendung des Haftungsausschlusses von § 105 Abs. 1 SGB VII auf Ansprüche, die Angehörigen von Versicherten aufgrund eigener Gesundheitsbeeinträchtigungen zustehen (ErfKomm/Rolfs, aaO, § 104, Rn. 29; Gamillscheg/Hanau, aaO, S. 186 f.; HWK/Giesen, aaO; Rolfs, aaO, S. 206 f.; a.A.: OLG Celle, VersR 1988, 67, 68; ArbG Osnabrück, ARST 1969, 106 f.; Küppersbusch, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 9. Aufl., Rn. 306; Jahnke, r+s 2003, 89, 92; vgl. auch OLG Zweibrücken, SP 2002, 127).
  • BGH, 18.12.2007 - VI ZR 235/06

    Begriff des Zusammenwirkens von Unternehmen zur Hilfe bei Unglücksfällen; Haftung

    Sie ist nach plötzlicher Alarmierung besonders eilbedürftig, sie erfolgt unter erhöhter Anspannung und ist zudem wesentlich durch die betriebliche Organisation geprägt (zu § 637 RVO vgl. OLG Celle, VersR 1988, 67, 68; LG Trier, ZfS 1991, 120; Rolfs, aaO, S. 155).
  • OLG Celle, 23.12.2009 - 14 U 99/09

    Haftung des Fahrers eines Privatwagens für Schäden auf einer aufgrund eines

    Für die Fahrt des Mitglieds einer freiwilligen Feuerwehr zum eigentlichen Einsatzort ist eine betriebliche Tätigkeit im vorgenannten Sinne (und nicht lediglich eine Teilnahme am allgemeinen Verkehr) von der Rechtsprechung auch dann angenommen worden, wenn diese Fahrt im Privatwagen erfolgt (vgl. dazu BGH, a. a. O. sowie ferner OLG Celle, VersR 1988, 67; LG Trier, ZfS 1991, 120; OLG München, Urteil vom 15. Dezember 2006 - 10 U 3618/06).
  • OLG Celle, 21.08.2002 - 9 U 13/02

    Ansprüche der Witwe eines tödlich verunglückten Bahnbeamten

    Hier macht jedoch die Klägerin gerade einen Gesundheitsschaden geltend, der so eng mit dem Tod ihres Ehemannes zusammenhängt, dass der für dessen Ansprüche angeordnete Haftungsausschluss auch hier Platz greifen muss (vgl. zur entsprechenden Konstellation im Rahmen der §§ 636, 637 RVO : OLG Celle, VersR 1988, 67 f.).
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